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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 8 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Delegierte Ausgabe

Allgemeine Bestimmungen - Begriffe
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Artikel 8 FHV · Delegierte Ausgabe

1. Eine delegierte Ausgabe liegt vor, wenn eine besondere Rechtsvorschrift eine Instanz ermächtigt, eine Ausgabe abweichend von der ordentlichen Kompetenzordnung zu beschliessen.

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