3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 8 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Delegierte Ausgabe
Allgemeine Bestimmungen - Begriffe
Artikel 8 FHV · Delegierte Ausgabe
1. Eine delegierte Ausgabe liegt vor, wenn eine besondere Rechtsvorschrift eine Instanz ermächtigt, eine Ausgabe abweichend von der ordentlichen Kompetenzordnung zu beschliessen.