3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 75 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Interne Verrechnungen
Finanzielle Führung auf Verwaltungsebene - Kostentransparenz
Artikel 75 FHV · Interne Verrechnungen
1. Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen zwischen Verwaltungseinheiten des Kantons. Sie sind vorzunehmen, soweit sie für die Aufwand- und Ertragsermittlung oder für die wirtschaftliche Leistungserfüllung wesentlich sind.