Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2111 FHV CH-UR

Artikel 75 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Interne Verrechnungen

Finanzielle Führung auf Verwaltungsebene - Kostentransparenz
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Artikel 75 FHV · Interne Verrechnungen

1. Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen zwischen Verwaltungseinheiten des Kantons. Sie sind vorzunehmen, soweit sie für die Aufwand- und Ertragsermittlung oder für die wirtschaftliche Leistungserfüllung wesentlich sind.

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