Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2111 FHV CH-UR

Artikel 68 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Bereiche

Finanzielle Führung auf Verwaltungsebene - Controlling
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Artikel 68 FHV · Bereiche

1. Das Controlling erstreckt sich in der Regel über die folgenden Bereiche

a) Leistungen

b) Wirkungen

c) Finanzen

d) Personal

2. Die Verwaltungseinheiten sind in ihren Aufgabenbereichen für das Controlling selbst zuständig.

3. Der Regierungsrat ordnet das Nähere in einem Reglement.

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