3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 56 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Ausgabenkompetenz des Regierungsrats
Kreditrecht - Zahlungskredit
Artikel 56 FHV · Ausgabenkompetenz des Regierungsrats
1. Der Regierungsrat kann auch ohne Zahlungskredit einmalige Ausgaben von insgesamt 300'000 Franken pro Jahr tätigen.
2. Die Ausgabe im Einzelfall darf in der Regel 50'000 Franken nicht überschreiten.
3. Der Regierungsrat hat darüber bei der Rechnungslegung Auskunft zu geben.