3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 47 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Zahlungskredit
Kreditrecht - Zahlungskredit
Artikel 47 FHV · Zahlungskredit
1. Der Zahlungskredit gibt die Ermächtigung, während eines Kalenderjahres für einen bestimmten Zweck Ausgaben bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu tätigen.
2. Zahlungskredite werden als Budget-, Nachtrags- oder Vorschusskredite bewilligt.