3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 43 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Verfall
Kreditrecht - Verpflichtungskredit
Artikel 43 FHV · Verfall
1. Ein Verpflichtungskredit verfällt, wenn der Zweck erreicht ist, das Vorhaben aufgegeben wird oder die Dauer des Verpflichtungskredits unbenutzt abgelaufen ist. Der Regierungsrat genehmigt die Schlussabrechnung.