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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 40 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Bemessung

Kreditrecht - Verpflichtungskredit
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Artikel 40 FHV · Bemessung

1. Der Verpflichtungskredit wird aufgrund sorgfältiger und nach fachmännischen Regeln erstellter Berechnung festgelegt.

2. Für die seit der Kreditbewilligung aufgelaufene Teuerung ist kein Zusatzkredit nötig. Bei einem Preisrückgang vermindert sich der Kredit entsprechend.

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