Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2111 FHV CH-UR

Artikel 37 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV)

Gesamtsteuerung des Haushalts - Haushaltgleichgewicht und Finanzkennzahlen
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Artikel 37 FHV

1. Für die Berechnung der Finanzkennzahlen gelten die Definitionen gemäss den Fachempfehlungen der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 25. Januar 2008 zum Harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2).

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