3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 37 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV)
Gesamtsteuerung des Haushalts - Haushaltgleichgewicht und Finanzkennzahlen
Artikel 37 FHV
1. Für die Berechnung der Finanzkennzahlen gelten die Definitionen gemäss den Fachempfehlungen der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren vom 25. Januar 2008 zum Harmonisierten Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2).