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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 36 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Anlagespiegel

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Artikel 36 FHV · Anlagespiegel

1. Der Anlagespiegel enthält die Summe der Anlagebuchwerte und die kumulierten Abschreibungen (aggregiert mit den kumulierten Wertverlusten) zu Beginn und am Ende der Periode.

2. Die Bruttobuchwerte sind bezogen auf folgende Bewegungen abzustimmen

a) Zugänge

b) Abgänge und Veräusserungen

c) Zuwächse oder Abnahmen während der Periode, die aus Neubewertungen, Wertsteigerungen oder Wertverlusten resultieren

d) Abschreibungen

e) Wechselkursdifferenzen

f) andere Bewegungen

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