3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 33 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Rückstellungsspiegel
Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
Artikel 33 FHV · Rückstellungsspiegel
1. Im Rückstellungsspiegel sind alle bestehenden Rückstellungen einzeln aufzuführen.
2. Die Rückstellungen sind nach Kategorien zu gliedern.
3. Der Rückstellungsspiegel enthält
a) Bezeichnung der Rückstellungsart
b) Kommentar zur Rückstellungsart
c) Stand Rückstellungshöhe Ende Vorjahr in Franken
d) Stand Rückstellungen Ende laufendes Jahr in Franken
e) Kommentar zur Veränderung der Rückstellung
f) Begründung des Weiterbestandes der Rückstellung