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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 31 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Anhang

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Artikel 31 FHV · Anhang

1. Der Anhang der Jahresrechnung

a) nennt das auf die Rechnungslegung anzuwendende Regelwerk und begründet Abweichungen

b) fasst die Rechnungslegungsgrundsätze einschliesslich der wesentlichen Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung (insbesondere Abschreibungsmethoden und -sätze) zusammen

c) enthält den Eigenkapitalnachweis

d) enthält den Rückstellungsspiegel

e) enthält den Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel

f) zeigt Einzelheiten über Kapitalanlagen in einem Anlagespiegel auf

g) enthält zusätzliche Angaben, die für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage, der Verpflichtungen und der finanziellen Risiken von Bedeutung sind

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