Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2111 FHV CH-UR

Artikel 30 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Geldflussrechnung

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Artikel 30 FHV · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel.

2. Die Geldflussrechnung stellt den Geldfluss aus operativer Tätigkeit, den Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit dar.

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