3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 30 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Geldflussrechnung
Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
Artikel 30 FHV · Geldflussrechnung
1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel.
2. Die Geldflussrechnung stellt den Geldfluss aus operativer Tätigkeit, den Geldfluss aus Investitions- und Anlagentätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit dar.