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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 27 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Bilanz

Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
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Artikel 27 FHV · Bilanz

1. In der Bilanz werden die Aktiven (Vermögen) und die Passiven (Verpflichtungen und Eigenkapital) Bestände einander gegenübergestellt.

2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.

3. Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert.

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