3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 27 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Bilanz
Gesamtsteuerung des Haushalts - Jahresrechnung
Artikel 27 FHV · Bilanz
1. In der Bilanz werden die Aktiven (Vermögen) und die Passiven (Verpflichtungen und Eigenkapital) Bestände einander gegenübergestellt.
2. Die Aktiven werden in Finanz- und Verwaltungsvermögen gegliedert.
3. Die Passiven werden in Fremdkapital und Eigenkapital gegliedert.