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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 24 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget: Überschreitung des Globalbudgets

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
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Artikel 24 FHV · Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget: Überschreitung des Globalbudgets

1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.

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