3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 24 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget: Überschreitung des Globalbudgets
Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
Artikel 24 FHV · Budgetierung bei Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget: Überschreitung des Globalbudgets
1. Eine mit Leistungsauftrag und Globalbudget geführte Verwaltungseinheit darf das Globalbudget überschreiten, wenn sie die Überschreitung durch die Auflösung früher gebildeter Rücklagen deckt.