3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 20 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Gliederung
Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
Artikel 20 FHV · Gliederung
1. Das Budget ist nach der institutionellen Gliederung einzuteilen. Zusätzlich ist der finanzstatistische Ausweis nach der funktionalen Gliederung zu erstellen.