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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 20 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Gliederung

Gesamtsteuerung des Haushalts - Budget
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Artikel 20 FHV · Gliederung

1. Das Budget ist nach der institutionellen Gliederung einzuteilen. Zusätzlich ist der finanzstatistische Ausweis nach der funktionalen Gliederung zu erstellen.

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