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3.2111 FHV CH-UR

Artikel 10 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Buchführung

Allgemeine Bestimmungen - Begriffe
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Artikel 10 FHV · Buchführung

1. Die Buchhaltung erfasst chronologisch und systematisch die finanziellen Geschäftsvorfälle gegen aussen sowie die internen Verrechnungen.

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