3.2111
FHV
CH-UR
Artikel 10 Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV) - Buchführung
Allgemeine Bestimmungen - Begriffe
Artikel 10 FHV · Buchführung
1. Die Buchhaltung erfasst chronologisch und systematisch die finanziellen Geschäftsvorfälle gegen aussen sowie die internen Verrechnungen.