Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.2101 IRV CH-UR

Artikel 9 Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)

Formen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 9 Rahmenvereinbarung, IRV

1. Die Rahmenvereinbarung regelt folgende Formen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich

a) die gemeinsame Trägerschaft

b) den Leistungskauf

← Artikel 8 Rahmenvereinbarung, IRV Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) - Zweck und Geltungsbereich Artikel 10 Rahmenvereinbarung, IRV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →