3.1311
PuRRègPub
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die amtliche Publikation (Publikationsreglement, PuR) - Ordentliche Veröffentlichung
Amtsblatt
Artikel 1 Publikationsreglement, PuR · Ordentliche Veröffentlichung
1. Im Amtsblatt werden grundsätzlich alle Erlasse, Beschlüsse und Bekanntmachungen nach Artikel 2 Publikationsgesetz ordentlich in ihrem Wortlaut veröffentlicht.
2. Vorbehalten bleiben die begründeten Ausnahmefälle der Veröffentlichung durch Verweis nach Artikel 9 Publikationsgesetz in Verbindung mit Artikel 2 sowie der ausserordentlichen Veröffentlichung nach Artikel 10 Publikationsgesetz.