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Artikel 4 Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Kosten und Gebühren

Amtsblatt
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Artikel 4 Publikationsgesetz, PUG · Kosten und Gebühren

1. Die Kosten für die Veröffentlichungen im Amtsblatt werden den Auftraggeberinnen und Auftraggebern auferlegt. Spezialgesetzliche Regelungen bleiben vorbehalten.

2. Für Druckausgaben werden angemessene Gebühren nach Aufwand erhoben.

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