3.1310
PUGLPULSP
CH-UR
Artikel 4 Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Kosten und Gebühren
Amtsblatt
Artikel 4 Publikationsgesetz, PUG · Kosten und Gebühren
1. Die Kosten für die Veröffentlichungen im Amtsblatt werden den Auftraggeberinnen und Auftraggebern auferlegt. Spezialgesetzliche Regelungen bleiben vorbehalten.
2. Für Druckausgaben werden angemessene Gebühren nach Aufwand erhoben.