Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
3.1310 PUGLPULSP CH-UR

Artikel 3 Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Erscheinungsform

Amtsblatt
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 3 Publikationsgesetz, PUG · Erscheinungsform

1. Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich als Druckausgabe. Es wird gleichzeitig im Internet auf der Internetseite des Kantons Uri aufgeschaltet.

2. Das Amtsblatt kann ausschliesslich auf elektronischem Weg im Internet erscheinen, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Abonnentinnen und Abonnenten trotz angemessener Gebühren die gedruckte Form des Amtsblatts nicht mehr selbsttragend finanzieren. Der Regierungsrat beschliesst über die Einführung des elektronischen Amtsblatts.

← Artikel 2 Publikationsgesetz, PUG Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Amtliche Publikationsorgane Artikel 4 Publikationsgesetz, PUG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →