3.1310
PUGLPULSP
CH-UR
Artikel 3 Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Erscheinungsform
Amtsblatt
Artikel 3 Publikationsgesetz, PUG · Erscheinungsform
1. Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich als Druckausgabe. Es wird gleichzeitig im Internet auf der Internetseite des Kantons Uri aufgeschaltet.
2. Das Amtsblatt kann ausschliesslich auf elektronischem Weg im Internet erscheinen, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und die Abonnentinnen und Abonnenten trotz angemessener Gebühren die gedruckte Form des Amtsblatts nicht mehr selbsttragend finanzieren. Der Regierungsrat beschliesst über die Einführung des elektronischen Amtsblatts.