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Artikel 2 Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Inhalt

Amtsblatt
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Artikel 2 Publikationsgesetz, PUG · Inhalt

1. Im Amtsblatt werden veröffentlicht

a) alle Erlasse und Beschlüsse, die nach diesem Gesetz in das Rechtsbuch aufzunehmen sind

b) amtliche Bekanntmachungen von Behörden und Amtsstellen des Bunds, des Kantons und der Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten

c) amtliche Bekanntmachungen von Organisationen und Personen, die mit kantonalen Verwaltungsaufgaben betraut sind

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