3.1310
PUGLPULSP
CH-UR
Artikel 12 Gesetz über die amtliche Publikation (Publikationsgesetz, PUG) - Zeitpunkt des Inkrafttretens bei fehlender Regelung
Urner Rechtsbuch
Artikel 12 Publikationsgesetz, PUG · Zeitpunkt des Inkrafttretens bei fehlender Regelung
1. Ergibt sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines rechtsetzenden Erlasses nicht aus dessen Inhalt, wird er vom Regierungsrat bestimmt.