20.3455
CH-UR
Artikel 7 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen - Veröffentlichung
Artikel 7 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen · Veröffentlichung
1. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion veröffentlicht die Anerkennung und das Verzeichnis der Beratungsstellen im Amtsblatt.