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Artikel 5 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen - Aufgaben der Beratungsstelle

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Artikel 5 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen · Aufgaben der Beratungsstelle

1. Die Beratungsstelle erfüllt die in der Bundesgesetzgebung über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5, SR 857.51) und Artikel 171 des Zivilgesetzbuches (SR 210) festgelegten Aufgaben.

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