20.3455
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen - Beratungsstellen
Artikel 1 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen · Beratungsstellen
1. Die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatung erfolgt durch eine oder mehrere anerkannte private Beratungsstellen. Nötigenfalls richtet der Kanton eine Beratungsstelle ein.