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Artikel 1 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen - Beratungsstellen

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Artikel 1 Reglement über die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatungsstellen · Beratungsstellen

1. Die Schwangerschafts-, Ehe- und Familienberatung erfolgt durch eine oder mehrere anerkannte private Beratungsstellen. Nötigenfalls richtet der Kanton eine Beratungsstelle ein.

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