20.3449
CH-UR
Artikel 7 Verordnung über Betreuungseinrichtungen - Veröffentlichung
Artikel 7 Verordnung über Betreuungseinrichtungen · Veröffentlichung
1. Die zuständige Direktion veröffentlicht im Amtsblatt des Kantons Uri die erteilten Bewilligungen, deren Entzug oder anderweitiges Erlöschen, sobald die entsprechenden Verfügungen rechtskräftig sind.