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20.3449 CH-UR

Artikel 7 Verordnung über Betreuungseinrichtungen - Veröffentlichung

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Artikel 7 Verordnung über Betreuungseinrichtungen · Veröffentlichung

1. Die zuständige Direktion veröffentlicht im Amtsblatt des Kantons Uri die erteilten Bewilligungen, deren Entzug oder anderweitiges Erlöschen, sobald die entsprechenden Verfügungen rechtskräftig sind.

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