20.3449
CH-UR
Artikel 5 Verordnung über Betreuungseinrichtungen - Gesuche
Artikel 5 Verordnung über Betreuungseinrichtungen · Gesuche
1. Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung ist mindestens vier Monate vor der geplanten Eröffnung der Einrichtung bzw. der Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Direktion einzureichen.
2. Folgende Unterlagen sind der zuständigen Direktion zwingend einzureichen
a) Lebenslauf inklusive Arbeitszeugnisse und Diplome der verantwortlichen Fachperson
b) Strafregisterauszug der verantwortlichen Fachperson
c) Betriebs- und Betreuungskonzept
d) Kopie der Betriebshaftpflichtversicherungspolice
3. Die zuständige Direktion bestimmt, welche weiteren Unterlagen mit dem Gesuch einzureichen sind. Sie kann jederzeit weitere Unterlagen einfordern und zusätzliche Abklärungen durchführen.