Artikel 9 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Unterlagen
Artikel 9 BSR · Unterlagen
1. Den Gesuchen sind in der Regel beizulegen
a) Unterlagen zur Gesuch stellenden Person, wie Satzungen, Beschlüsse der zuständigen Behörden, Stiftungsurkunden und dergleichen
b) Erläuterungsbericht mit Baubeschrieb
c) Situationsplan im Massstab 1:500 oder 1:1000, mit eingezeichnetem Bauprojekt und den Grundstückgrenzen
d) Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:100, denen folgende Angaben entnommen werden können
1. Hauptabmessungen
2. Zweckbestimmung und Fläche der Räume
3. Möblierung
4. Terrainverlauf
5. bei Umbauten farbige Bezeichnung der Gebäudeteile (bestehend = schwarz, Abbruch = gelb, neu = rot)
6. bei Mehrzweckgebäuden: farbige Bezeichnung jener Räume, welche für einen Beitrag in Betracht fallen
e) Kostenvoranschlag, aufgestellt nach Baukostenplan CRB (Hauptposition dreistellig), mit Angabe des Preisstandes. Die Kostenvoranschläge sind nach Objekten zu trennen
f) kubische Berechnung, erstellt nach SIA, mit überprüfbarem Schema und Angabe der m3-Preise
g) Kopie des Kaufvertrages bei Liegenschaftserwerb
h) Kopie des Baurechtsvertrages beim Bauen im Baurecht
i) Finanzierungsplan
j) Betriebsbudget mit Erläuterungen (Personalbedarf usw.)
k) Datum (Monat), an welchem mit den Bauarbeiten begonnen werden soll, und voraussichtliche Bauzeit
2. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion kann weitere Unterlagen verlangen.