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20.3425 BSR CH-UR

Artikel 8 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Einreichen des Gesuchs

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Artikel 8 BSR · Einreichen des Gesuchs

1. Gesuche um Baubeiträge sind der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion vor Beginn der Bauarbeiten einzureichen.

2. Alle wesentlichen Projektänderungen während der Bauausführung sind dem Regierungsrat mit einem Kostenvoranschlag für die baulichen Änderungen zur Genehmigung vorzulegen, bevor die entsprechenden Arbeiten ausgeführt werden. Andernfalls besteht kein Anspruch auf zusätzliche Subventionen.

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