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20.3425 BSR CH-UR

Artikel 2 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Beitragsvoraussetzungen

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Artikel 2 BSR · Beitragsvoraussetzungen

1. Beiträge nach diesem Reglement setzen voraus, dass die unterstützten Anlagen

a) der kantonalen Bedarfsplanung entsprechen

b) einfach, kostengünstig und zweckmässig sind

c) mehr als 100'000 Franken Baukosten verursachen werden

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