20.3425
BSR
CH-UR
Artikel 16 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Kontrolle
Artikel 16 BSR · Kontrolle
1. Die Bauherrschaft hat den zuständigen Organen des Kantons jederzeit Zutritt zur Baustelle und Einsicht in die Rechnungsbelege zu gewähren.