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20.3425 BSR CH-UR

Artikel 14 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Auszahlung

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Artikel 14 BSR · Auszahlung

1. Im Rahmen der vom Landrat bewilligten Kredite wird der zugesicherte Kantonsbeitrag ausbezahlt.

2. In diesem Rahmen und auf Gesuch hin können, entsprechend dem Baufortschritt, Teilzahlungen geleistet werden.

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