20.3425
BSR
CH-UR
Artikel 14 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Auszahlung
Artikel 14 BSR · Auszahlung
1. Im Rahmen der vom Landrat bewilligten Kredite wird der zugesicherte Kantonsbeitrag ausbezahlt.
2. In diesem Rahmen und auf Gesuch hin können, entsprechend dem Baufortschritt, Teilzahlungen geleistet werden.