Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.3425 BSR CH-UR

Artikel 13 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Definitive Zusicherung des Kantonsbeitrags

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 13 BSR · Definitive Zusicherung des Kantonsbeitrags

1. Wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind, ist dem Regierungsrat eine detaillierte Abrechnung mit allen Rechnungs- und quittierten Zahlungsbelegen einzureichen.

2. Aufgrund der ausgewiesenen anrechenbaren Kosten und nach der Schlussabnahme durch bevollmächtigte Delegierte des Kantons sichert der Regierungsrat den definitiven Kantonsbeitrag zu.

3. ...

← Artikel 12 BSR Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Beitragsberechtigung Artikel 14 BSR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →