20.3425
BSR
CH-UR
Artikel 11 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Vorzeitiger Baubeginn
Artikel 11 BSR · Vorzeitiger Baubeginn
1. In dringenden Fällen kann der Regierungsrat einen vorzeitigen Baubeginn bewilligen. Dadurch werden weder eine Beitragsbemessung noch eine Beitragszusicherung präjudiziert.