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20.3425 BSR CH-UR

Artikel 11 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Vorzeitiger Baubeginn

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Artikel 11 BSR · Vorzeitiger Baubeginn

1. In dringenden Fällen kann der Regierungsrat einen vorzeitigen Baubeginn bewilligen. Dadurch werden weder eine Beitragsbemessung noch eine Beitragszusicherung präjudiziert.

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