Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.3425 BSR CH-UR

Artikel 10 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Prüfung der Gesuche

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 10 BSR · Prüfung der Gesuche

1. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion prüft die Gesuche darauf hin, ob die Voraussetzungen für einen Kantonsbeitrag erfüllt sind und in welcher Höhe. Sie kann Sachverständige beiziehen.

2. Gestützt darauf stellt sie dem Regierungsrat einen Antrag.

← Artikel 9 BSR Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Beitragsberechtigung Artikel 11 BSR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →