20.3425
BSR
CH-UR
Artikel 10 Reglement über die Baubeiträge nach dem Sozialhilfegesetz (BSR) - Prüfung der Gesuche
Artikel 10 BSR · Prüfung der Gesuche
1. Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion prüft die Gesuche darauf hin, ob die Voraussetzungen für einen Kantonsbeitrag erfüllt sind und in welcher Höhe. Sie kann Sachverständige beiziehen.
2. Gestützt darauf stellt sie dem Regierungsrat einen Antrag.