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Artikel 50 Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 50 Sozialhilfegesetz · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz unterliegt der Volksabstimmung. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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