Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.3321 CH-UR

Artikel 6 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten - Regierungsrat

Organisation und Zuständigkeiten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 6 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten · Regierungsrat

1. Der Regierungsrat übt die Oberaufsicht über den Vollzug dieser Verordnung aus.

← Artikel 5 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten Grundsatz Artikel 7 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →