20.3321
CH-UR
Artikel 24 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten - Verfahren
Schlussbestimmungen
Artikel 24 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten · Verfahren
1. Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (RB 2.2345).