20.3321
CH-UR
Artikel 23 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten - Gebühren
Schlussbestimmungen
Artikel 23 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten · Gebühren
1. Die Gebühren, die beim Vollzug dieser Verordnung erhoben werden, richten sich nach der Gebührenverordnung (RB 3.2512) und dem Gebührenreglement (RB 3.2521).