Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20.3321 CH-UR

Artikel 19 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten - Zusicherung

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 19 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten · Zusicherung

1. Die Landwirtschaftskommission sichert die Finanzhilfen zu (Artikel 8).

← Artikel 18 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten Grundsatz Artikel 20 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →