20.3321
CH-UR
Artikel 17 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten - Gesuch
Verfahren
Artikel 17 Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten · Gesuch
1. Wer Finanzhilfen beansprucht, hat dem zuständigen Amt ein Gesuch einzureichen.