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Artikel 8 Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffs die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat) - Aktienkapital und Aktien

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Artikel 8 Psychiatriekonkordat · Aktienkapital und Aktien

1. Das Aktienkapital beträgt 5'000'000 Franken und ist wie folgt eingeteilt

a) 2000 Aktien Kategorie A zu 2'000 Franken Nennwert

b) 2000 Aktien Kategorie B zu 500 Franken Nennwert

2. Alle Aktien lauten auf den Namen und sind voll einbezahlt.

3. Jede Aktie gibt das Recht auf eine Stimme und auf einen ihrem Nennwert entsprechenden Anteil am Liquidationsergebnis.

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