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Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung - Inkrafttreten und Kenntnisgabe

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Artikel 3 Reglement zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung · Inkrafttreten und Kenntnisgabe

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Es ist dem Eidgenössischen Departement des Innern zur Kenntnis zu bringen.

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