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Artikel 1 Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige - Erwerbsersatzordnung

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Artikel 1 Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Erwerbsausfallentschädigungen an Wehrpflichtige · Erwerbsersatzordnung

1. Mit der Durchführung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung vom 25. September 1952 wird die kantonale Ausgleichskasse für die Alters- und Hinterlassenenversicherung betraut.

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