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20.2511 FZG CH-UR

Artikel 9 Gesetz über die Familienzulagen (FZG) - Steuerbefreiung

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Artikel 9 FZG · Steuerbefreiung

1. Die im Kanton Uri tätigen Familienausgleichskassen sind von den kantonalen und kommunalen Steuern befreit.

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