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20.2511 FZG CH-UR

Artikel 23 Gesetz über die Familienzulagen (FZG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 23 FZG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 4. Juni 1989 über die Familienzulagen wird aufgehoben.

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