Artikel 8 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen - Grundsätze zu den Unterstützungsleistungen
Artikel 8 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen · Grundsätze zu den Unterstützungsleistungen
1. Versicherte, die entweder zu Hause leben oder in einer Facheinrichtung ohne Pflegeangebot und die wegen Alter oder Invalidität auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, haben im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Anspruch auf Vergütung dieser Unterstützungsleistungen.
2. Unter Unterstützungsleistungen werden Pflegeleistungen, Haushaltshilfe und Betreuung/Begleitung verstanden.
3. Art und Ausmass der im Einzelfall benötigten Unterstützungsleistungen klären Fachstellen für die Ausgleichskasse Uri bei Bedarf ab. Bilden mehrere Versicherte zusammen eine Wohngemeinschaft, so wird der individuelle Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung allfälliger Synergien vergütet.
4. Unterstützungsleistungen, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV oder UV oder der Assistenzbeitrag decken, werden nicht oder nur teilweise vergütet.
5. Fahrspesen werden nicht vergütet.