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Artikel 14 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 14 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement ist vom Bund zu genehmigen.

2. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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