20.2435
CH-UR
Artikel 14 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 14 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement ist vom Bund zu genehmigen.
2. Es tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.