20.2435
CH-UR
Artikel 12 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen - Hilfsmittel und Pflegehilfsgeräte
Hilfsmittel und Pflegehilfsgeräte
Artikel 12 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen · Hilfsmittel und Pflegehilfsgeräte
1. Die Kosten für orthopädische Änderungen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen werden vergütet.
2. Leistet die AHV einen Kostenbeitrag an ein Hilfsmittel, so wird Versicherten zusätzlich ein Drittel dieses Kostenbeitrags vergütet.
3. Die Pflegehilfsgeräte gemäss Anhang werden vergütet, wenn sie der Pflege von Versicherten zu Hause dienen.
4. Reparatur-, Anpassungs-, Erneuerungs- und Gebrauchstrainingskosten werden nach den Vorschriften der Invalidenversicherung vergütet.