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Artikel 1 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Artikel 1 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen · Gegenstand

1. Dieses Reglement bezeichnet die Kosten, die nach Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG, SR 831.30) vergütet werden können.

Gegenstand Artikel A1-1 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen →

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