20.2435
CH-UR
Artikel 1 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Reglement über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen · Gegenstand
1. Dieses Reglement bezeichnet die Kosten, die nach Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG, SR 831.30) vergütet werden können.